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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der über wewritesongs.com angebotenen Leistungen ist:
WE WRITE SONGS
Inhaber: Hannes Brix
Bernstorffweg 24
24229 Strande
Deutschland
E-Mail: info@wewritesongs.com
Telefon: +49 176 63748120
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Song-Einreichung sowie für kostenpflichtige Leistungen von WE WRITE SONGS.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Leistungsmodell
WE WRITE SONGS bietet ein mehrstufiges Verfahren zur Prüfung, Weiterentwicklung und möglichen professionellen Vorstellung von Songs an.
Stufe 01 – Songeinreichung · kostenlos
Songwriter:innen können ihren Song kostenlos bei WE WRITE SONGS einreichen.
Wir hören uns den eingereichten Song an und prüfen insbesondere Songwriting, Idee, Hook und Potenzial.
Die kostenlose Einreichung beinhaltet keinen Anspruch auf individuelles ausführliches Feedback, eine musikalische Weiterentwicklung oder eine Vorstellung gegenüber der Musikindustrie.
Sehen wir entsprechendes Potenzial, können wir Stufe 02 und/oder Stufe 03 für den Song freischalten.
Sehen wir zunächst kein ausreichendes Potenzial für eine weitere Freischaltung, entstehen für die Einreichung keine Kosten. Die kostenpflichtige Songbewertung nach Stufe 02 kann dennoch bestellt werden.
Ein Anspruch auf Freischaltung einer bestimmten weiteren Leistungsstufe besteht nicht.
Stufe 02 – Songbewertung · 9,99 €
Im Rahmen der Songbewertung erhält der Kunde eine individuelle Einschätzung des eingereichten Songs sowie konkrete Hinweise und Verbesserungsvorschläge.
Die Bewertung kann insbesondere Songwriting, Struktur, Hook, Text, musikalische Wirkung, Markt- bzw. Artist-Potenzial und weitere für den jeweiligen Song relevante Aspekte berücksichtigen.
Die Einschätzung stellt eine subjektive fachliche Bewertung dar. Ein bestimmtes Bewertungsergebnis oder eine bestimmte Einschätzung wird nicht geschuldet.
Sehen wir aufgrund der Bewertung entsprechendes Potenzial, kann Stufe 03 für den Song freigeschaltet werden.
Stufe 03 – Musikalische Vision · 19,99 €
Stufe 03 kann ausschließlich gebucht werden, nachdem WE WRITE SONGS den betreffenden Song dafür freigeschaltet hat.
Wir entwickeln eine musikalische Vision für den Song und prüfen insbesondere, welche Stilrichtung, Stimme, Klangwelt, Arrangement- und Produktionsrichtung das Potenzial des Songs aus unserer Sicht am besten zur Geltung bringen kann.
Diese Vision wird anschließend mithilfe KI-gestützter Werkzeuge als Produktionsentwurf bzw. neue Songversion hörbar umgesetzt.
Die dabei entstehende Songversion dient insbesondere der Veranschaulichung des musikalischen Potenzials und als Präsentations- bzw. Produktionsentwurf. Ein bestimmtes klangliches Ergebnis wird nicht garantiert.
Sehen wir anschließend einen konkreten und aus unserer Sicht geeigneten Weg in die Musikindustrie, kann Stufe 04 für den betreffenden Song freigeschaltet werden.
Stufe 04 – Business Vorstellung · 49,99 €
Stufe 04 kann ausschließlich gebucht werden, nachdem WE WRITE SONGS den Song hierfür freigeschaltet hat.
Wir identifizieren aus unserer Sicht passende Artists und/oder Professionals aus der Musikindustrie und stellen den Song ausgewählten passenden Kontakten professionell vor.
Als Empfänger können insbesondere Artists, Managements, Labels, Musikverlage, Produzent:innen oder andere relevante Musikprofessionals in Betracht kommen.
Der konkrete Umfang der Vorstellung wird dem Kunden vor Beauftragung mitgeteilt. Der Kunde entscheidet anschließend selbst, ob er die Business Vorstellung beauftragen möchte.
Die Leistung von WE WRITE SONGS besteht in der vereinbarten professionellen Vorstellung. Nicht geschuldet wird ein bestimmtes Ergebnis der Vorstellung.
3. Keine Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie
WE WRITE SONGS kann insbesondere nicht garantieren, dass ein kontaktierter Artist oder Music-Business-Professional:
-
auf eine Vorstellung reagiert,
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Interesse am Song zeigt,
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den Song aufnimmt oder veröffentlicht,
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einen Vertrag anbietet,
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mit dem Songwriter zusammenarbeitet oder
-
dass der Song eine bestimmte Reichweite oder einen bestimmten kommerziellen Erfolg erzielt.
Auch die Freischaltung von Stufe 04 stellt keine Zusage einer erfolgreichen Vermittlung dar.
4. Berechtigung zur Einreichung und Rechte Dritter
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, den eingereichten Song für die jeweils beauftragte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Sind weitere Personen an Text, Komposition, Aufnahme oder Performance beteiligt, muss der Kunde über die hierfür erforderlichen Zustimmungen verfügen.
Dies betrifft insbesondere Rechte von Miturheber:innen sowie gegebenenfalls Leistungsschutzrechte an einer eingereichten Aufnahme.
Es dürfen keine Inhalte eingereicht oder zur Bearbeitung freigegeben werden, für deren Verwendung die notwendigen Rechte fehlen.
5. Rechte am eingereichten Song
Durch die Einreichung oder Buchung einer Leistung werden keine Urheberrechte am ursprünglichen Song auf WE WRITE SONGS übertragen.
Der Kunde räumt WE WRITE SONGS lediglich die nicht ausschließlichen Befugnisse ein, die zur Durchführung der jeweils gewünschten bzw. gebuchten Leistungsstufe erforderlich sind.
Für Stufe 01 und 02 umfasst dies insbesondere das Speichern, interne Anhören, Prüfen und Bewerten des Songs.
Eine Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung durch WE WRITE SONGS ist damit nicht verbunden.
6. KI-gestützte Verarbeitung bei Stufe 03
Die kostenlose Songeinreichung und die Songbewertung berechtigen WE WRITE SONGS nicht automatisch zu einer KI-gestützten Bearbeitung des Songs.
Erst bei Freischaltung und Beauftragung von Stufe 03 kann der Song bzw. können hierfür notwendige Bestandteile des Songs mit KI-gestützten Werkzeugen verarbeitet werden.
Hierfür wird vor der Verarbeitung eine entsprechende Freigabe des Kunden eingeholt.
Mit dieser Freigabe gestattet der Kunde WE WRITE SONGS, die zur Erstellung der musikalischen Vision erforderlichen Songbestandteile technisch zu bearbeiten und an den hierfür eingesetzten KI-Dienstleister zu übermitteln.
Hierzu kann insbesondere Suno eingesetzt werden.
WE WRITE SONGS übernimmt keine Gewähr dafür, dass einzelne durch KI erzeugte Bestandteile selbst urheberrechtlichen Schutz genießen oder daran ausschließliche Rechte begründet werden können.
Die Rechte am vom Kunden eingebrachten menschlichen Ausgangsmaterial bleiben hiervon unberührt.
7. Weitergabe bei Stufe 04
Eine kostenlose Songeinreichung oder die Buchung von Stufe 02 oder 03 führt nicht automatisch zu einer Weitergabe des Songs an Dritte aus der Musikindustrie.
Mit der Beauftragung von Stufe 04 gestattet der Kunde WE WRITE SONGS, den Song, eine gegebenenfalls erstellte Songversion sowie die für die Vorstellung erforderlichen Informationen den hierfür ausgewählten Artists und Musikprofessionals zugänglich zu machen.
Damit ist keine Übertragung des Urheberrechts und grundsätzlich auch keine exklusive Verlags-, Management-, Agentur- oder sonstige dauerhafte Vertretungsbindung verbunden.
Eine solche weitergehende Zusammenarbeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
8. Vertragsschluss
Die Songeinreichung nach Stufe 01 ist kostenlos.
Bei Stufe 02 bis 04 kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über die jeweilige Leistung im Rahmen des dafür vorgesehenen Bestell- bzw. Checkout-Prozesses zustande.
Der Kunde erhält vor Abschluss der Bestellung Informationen über die ausgewählte Leistung und den zu zahlenden Gesamtpreis.
Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen muss die abschließende Bestellsituation eindeutig erkennen lassen, dass eine Zahlungspflicht entsteht. § 312j BGB verlangt hierfür bei einem Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
9. Preise
Aktuell gelten folgende Preise:
Stufe 01 – Songeinreichung: kostenlos
Stufe 02 – Songbewertung: 9,99 €
Stufe 03 – Musikalische Vision: 19,99 €
Stufe 04 – Business Vorstellung: 49,99 €
Stufe 03 und Stufe 04 können nur nach vorheriger Freischaltung gebucht werden.
Die im Checkout ausgewiesenen Preise sind die für die jeweilige Bestellung maßgeblichen Gesamtpreise.
Gültige Gutscheincodes können den zu zahlenden Betrag reduzieren.
10. Zahlung
Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Checkout angezeigt.
Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über Wix und die dort eingebundenen Zahlungsdienstleister.
11. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:
der eingereichte Demo-Link erreichbar ist, die angegebenen Kontaktdaten korrekt sind und notwendige Rechte und Zustimmungen vorliegen.
Kann eine Leistung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben nicht oder nur verzögert erbracht werden, verlängert sich eine gegebenenfalls kommunizierte Bearbeitungszeit entsprechend.
12. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von WE WRITE SONGS.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass WE WRITE SONGS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer gebuchten Dienstleistung beginnt, können für den bis zum Widerruf bereits erbrachten Teil der Leistung die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz gelten.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Widerrufsrecht bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen.
13. Haftung
WE WRITE SONGS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Verbraucherstreitbeilegung
WE WRITE SONGS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Vertragssprache und anwendbares Recht
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
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